DGUV

Mehr Sicherheit für Werte, Mitarbeiter und Kunden

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung  e.V. (DGUV) definiert mit ihren DGUV-Vorschriften Vorgaben als Prävention für die Arbeitssicherheit. Diese Maßnahmen tragen zur Sicherheit von Arbeitsplätzen in dem definierten Geltungsbereich  bei, um Angriffen auf die Gesundheit und das Leben von Mitarbeitern/innen vorzubeugen.

Die Schutzsysteme verringern das Sicherheitsrisiko durch Vorbeugung, technische Ausstattungen und Ausbildung der Mitarbeiter/innen.

Die “DGUV-Vorschriften”

Geltungsbereich:

  • Kredit,- Finanzdienstleister- und Zahlungsinstitute
  • Spielstätten
  • Verkaufstellen
  • Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand

In allen Projektphasen berücksichtigen wir die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 25) – Richtlinien der Sachversicherer (VDS).

Diese branchenübergreifenden Richtlinien schützen Mitarbei-ter/innen und Werte optimal.

accodo berät Sie in allen Fragen und Umsetzungen der DGUV-Vorschriften. Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie mehr darüber erfahren wollen.

Inhalte der DGUV-Vorschriften:

  • Durchschusshemmende Abtrennungen, durchschusshemmende Schirme, kraftbetriebene Sicherungen
  • Durchbruchhemmende Abtrennungen
  • Durchbruchhemmende Vollabtrennung

 

DGUV Vorschrift 25
Unfallverhütungsvorschrift Überfallprävention

DGUV Regel 115-003
Überfallprävention in Kreditinstituten

DGUV Regel 115-004
Überfallprävention in Spielstätten

DGUV Regel 115-005
Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand

DGUV Regel 108-010
Überfallprävention in Verkaufsstellen