Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) definiert mit ihren DGUV-Vorschriften Vorgaben als Prävention für die Arbeitssicherheit. Diese Maßnahmen tragen zur Sicherheit von Arbeitsplätzen in dem definierten Geltungsbereich bei, um Angriffen auf die Gesundheit und das Leben von Mitarbeitern/innen vorzubeugen.
Die Schutzsysteme verringern das Sicherheitsrisiko durch Vorbeugung, technische Ausstattungen und Ausbildung der Mitarbeiter/innen.
Die “DGUV-Vorschriften”
Geltungsbereich:
In allen Projektphasen berücksichtigen wir die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 25) – Richtlinien der Sachversicherer (VDS).
Diese branchenübergreifenden Richtlinien schützen Mitarbei-ter/innen und Werte optimal.
accodo berät Sie in allen Fragen und Umsetzungen der DGUV-Vorschriften. Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie mehr darüber erfahren wollen.
Inhalte der DGUV-Vorschriften:
DGUV Vorschrift 25
Unfallverhütungsvorschrift Überfallprävention
DGUV Regel 115-003
Überfallprävention in Kreditinstituten
DGUV Regel 115-004
Überfallprävention in Spielstätten
DGUV Regel 115-005
Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand
DGUV Regel 108-010
Überfallprävention in Verkaufsstellen
accodo Projekt GmbH
Specksloh 5 I 59757 Arnsberg
Telefon: 02932 89 449 0
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